Forschung für ein selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt
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In diesem Blog veröffentlichen wir Beiträge zu aktuellen
Forschungsergebnissen sowie Einschätzungen zu wichtigen Ereignissen und
Entwicklungen rund um die Themen Privatheit, Datenschutz und
Selbstbestimmung.
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04.05.2020
Akzeptanz App-basierter Kontaktnachverfolgung von Covid-19
Tracing-Apps, wie sie die Bundesregierung gerade bei SAP und T-Systems in Auftrag gegeben hat, könnte einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Infektionsketten liefern und weitere Lockerungen bei Beschränkungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und wirtschaftlicher Tätigkeiten ermöglichen.
Kriterien für die Gewährleistung begründeten Vertrauens in Tracing-Apps
Wie die jüngsten Debatten zeigen, ist das Kriterium der Vertrauenswürdigkeit für den Erfolg von Tracing-Technologien essentiell. Bis vor Kurzem hat die Bundesregierung eine zentralisierte Server-Lösung zur Datenspeicherung favorisiert.
The Role of Digital Tools in Taiwan’s Response to Covid-19
Among the countries hit by Covid-19, Taiwan stands out for several reasons. Most importantly, Taiwan has managed to keep the number of infections and deaths very low, with 429 cases (as of 30 April) and 6 deaths in total, or 18 cases and 0.3 deaths per million inhabitants. This compares to 161,539 cases and 6467 deaths in Germany (1928 cases and 77 deaths per million).
Dezentrale Tracing-Apps: Der einzig gangbare Weg – und trotzdem kein Allheilmittel
Wenn deutsche „Datenschutzmusterland“-Politiker_innen bei den US-Konzernen Google und Apple vorstellig werden, um für die Unterstützung einer zentral organisierten Covid19-Tracing-Lösung zu werben, macht das zunächst stutzig (vgl. Beitrag “Contact-Tracing“).
Contact-Tracing – Google und Apple als Heilsbringer?
„Herzlichen Glückwunsch an euch Datenschützer!“ Huch? Wir Datenschützer werden meist nicht so nett begrüßt. Mein Bekannter erklärt es: Es geht um das Contact-Tracing bei der Coronavirus-Pandemie: Smartphones sollen per Bluetooth wechselnde IDs austauschen und sie lokal abspeichern. Stellt später einer der Beteiligten eine COVID-19-Infektion fest, kann er die Nahkontakte der letzten Zeit per App informieren.
Bedürfen Corona-Tracing-Apps einer gesetzlichen Grundlage?
Alle Vorschläge zur Einführung von Corona-Tracing-Apps stimmen in einem Punkt überein: Die Nutzung dieser App soll freiwillig sein. Reicht dann die freiwillige Installation der App und ihre selbstbestimmte Nutzung nicht als Rechtsgrundlage aus?
Contact-Tracing-App: Eine Chance für die kooperative Technikentwicklung
Die gegenwärtig diskutierte Nutzung eines gezielten „Contact Tracing“ zur Eindämmung von Covid-19 ist ein paradigmatisches Beispiel für die Mobilisierung von digitalen Technologien in Zeiten gesellschaftlicher Krisen. Dabei zeigt die aktuelle Kontroverse zur Corona-Tracing-App in besonderer Weise, wie notwendig ein breiter und möglichst demokratischer Kooperationsprozess ist, denn nur durch diesen sind die gesellschaftlichen Bedingungen für einen wirklich effektiven App-Einsatz gegeben. Dementsprechend kann und sollte hier der in wissenschaftlichen Debatten schon lange erhobene Anspruch auf den Einbezug verschiedener gesellschaftlicher Stakeholder in die Technikentwicklungen erfüllt werden. Im Fall der Corona-App wäre dies einerseits von besonderer Wichtigkeit, andererseits lässt sich hier daran auch nachvollziehen, wo Potenziale einer kooperativen Technikentwicklung schon bestehen oder bereits genutzt werden.
Psychologische Voraussetzungen für die Nutzung einer Proximity Tracing-App
Mithilfe einer „Corona-App“ soll ermittelt werden, ob man über einen längeren Zeitraum (ca. 15 Minuten) in die Nähe von an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankten Personen gekommen ist und, wenn das der Fall ist, darüber mittels Push-Benachrichtigung informiert werden. Vorsorglich sollte man sich dann in Quarantäne begeben und sich gegebenenfalls testen lassen.
Die Hoffnungen auf eine datenschutzgerechte Corona-App, die dabei hilft, Infektionsketten zu unterbrechen, ruhten bisher hauptsächlich auf dem Entwickler-Konsortium „Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (PEPP-PT). Nun scheint das Konsortium im Streit über die Architektur der App auseinanderzubrechen.
Muss die Datenschutz-Grundverordnung geändert werden?
Am 13. April 2020 hat die Akademie der Wissenschaften Leopoldina in ihrer Stellungnahme „Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden“ folgende politische Empfehlung für das Datenschutzrecht gegeben: