Forschung für ein selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt
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In diesem Blog veröffentlichen wir Beiträge zu aktuellen
Forschungsergebnissen sowie Einschätzungen zu wichtigen Ereignissen und
Entwicklungen rund um die Themen Privatheit, Datenschutz und
Selbstbestimmung.
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13.06.2020
Corona-Warn-App – mit verantwortbarem Datenschutz
Die Corona-Warn-App wird nun endlich am 16. Juni eingeführt. Jeder kann sie herunterladen und mit einem Smartphone nutzen, das das Betriebssystem IOS 13.5 oder Android 6 verwendet und Bluetooth-Kommunikation ermöglicht. Verantwortlich für die App wird das Robert-Koch-Institut (RKI) sein. Das gesamte System der Corona-Warn-App ist durchgängig nach Kriterien des Datenschutzes entworfen worden. Nun bedarf es dringend einer rechtlichen Grundlage, um die im System angelegten Datenschutz-Kriterien auch nachhaltig abzusichern.
Am 16. Juni 2020 wird die Corona-Warn-App vorgestellt. Die Erwartungen sind hoch, dass die Zahl der Neuinfektionen mit ihrer Hilfe dauerhaft niedrig gehalten werden kann. Personen, die mit nachweislich Infizierten in Kontakt waren, sollen rasch informiert werden, damit sie sich selbst in Quarantäne begeben können, um die Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen.
Notwendige datenschutzgesetzliche Regelungen zur Einführung der Tracing-App
Mitte Juni soll die von SAP und T-Systems entwickelte Tracing App kommen. Das Robert-Koch-Institut (RKI), eine Bundesoberbehörde, soll sie anbieten. Kann dies ohne gesetzliche Regelungen erfolgen? Welche Regelungen zum Datenschutzrecht müsste dieses Gesetz enthalten?
Bedürfen Corona-Tracing-Apps einer gesetzlichen Grundlage?
Alle Vorschläge zur Einführung von Corona-Tracing-Apps stimmen in einem Punkt überein: Die Nutzung dieser App soll freiwillig sein. Reicht dann die freiwillige Installation der App und ihre selbstbestimmte Nutzung nicht als Rechtsgrundlage aus?
Psychologische Voraussetzungen für die Nutzung einer Proximity Tracing-App
Mithilfe einer „Corona-App“ soll ermittelt werden, ob man über einen längeren Zeitraum (ca. 15 Minuten) in die Nähe von an der Lungenkrankheit Covid-19 erkrankten Personen gekommen ist und, wenn das der Fall ist, darüber mittels Push-Benachrichtigung informiert werden. Vorsorglich sollte man sich dann in Quarantäne begeben und sich gegebenenfalls testen lassen.