Wann: 15.12.2023, 18:30 Uhr Wo: Museum für Kommunikation Frankfurt, Schaumainkai 53, 60596 Frankfurt Mit: Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Dr. h.c. Marit Hansen und Axel Voss. Moderation: Marion Kuchenny Vor 40 Jahren, genau am 15. Dezember 1983, verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Volkszählung 1983. Selten hat ein Urteil so tiefgreifende und weitreichende Folgen gehabt. In ihm konkretisierte das Gericht die Grundrechte auf Menschenwürde und Persönlichkeitsentfaltung für die damals neuen Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung. Es erkannte ein neues ungeschriebenes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung dieser beiden Grundrechte an. Neue Risiken bedurften eines neuen Schutzes durch das Grundgesetz. Neue Risiken seien entstanden, weil personenbezogene Daten „technisch gesehen unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschelle abrufbar“ sind, so die Verfassungsrichter. „Sie können darüber hinaus … zu einem teilweise oder weitgehend vollständigen Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden, ohne dass der Betroffene dessen Richtigkeit und Verwendung zureichend kontrollieren kann. Damit haben sich … die Möglichkeiten einer Einsicht- und Einflussnahme erweitert, welche auf das Verhalten des Einzelnen schon durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme einzuwirken vermögen.“ Dem stellte das Bundesverfassungsgericht das Recht jedes Einzelnen entgegen, „grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“. Dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist seitdem die verfassungsrechtliche Grundlage des Datenschutzrechts und der wichtigste Maßstab, um Entwicklungsschritte der Digitalisierung der Gesellschaft verfassungsrechtlich zu bewerten. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums soll die Veranstaltung das Urteil mit Blick auf seine Entstehungsbedingungen, seine Bedeutung und seine Wirkungsgeschichte erläutern, vor allem aber kontrovers darüber diskutieren, was informationelle Selbstbestimmung heute bedeuten kann – in einer Welt, in der sich Daten zu einer entscheidenden wirtschaftlichen Ressource, zu einem Mittel für Forschung und Entwicklung, zu einer zentralen Grundlage von Machtausübung und nicht zuletzt zum einem Mittel der individuellen und kollektiven Verhaltenssteuerung entwickelt haben. Der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) und Sprecher der Plattform Privatheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel diskutiert mit Frau Dr. h.c. Marit Hansen, Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments, Rechtspolitischer Sprecher sowie Digitalisierungsexperte der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP). Moderation: Marion Kuchenny, Hessischer Rundfunk (HR). Teilnahme: Die Veranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms der Ausstellung „STREIT. Eine Annäherung“. Bei freiem Eintritt findet das Streit-Gespräch im Museum für Kommunikation Frankfurt, Schaumainkai 53, 60596 Frankfurt statt. Um Anmeldung wird gebeten unter veranstaltung@datenschutz.hessen.de. Wer nicht vor Ort teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, das Streit-Gespräch im Livestream zu verfolgen (https://www.mfk-frankfurt.de/termine-liste/40-jahre-volkszaehlungsurteil/).
Wann: 15.12.2023, 18:30 Uhr Wo: Museum für Kommunikation Frankfurt, Schaumainkai 53, 60596 Frankfurt Mit: Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Dr. h.c. Marit Hansen und Axel Voss. Moderation: Marion Kuchenny Vor 40 Jahren, genau am 15. Dezember 1983, verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Volkszählung 1983. Selten hat ein Urteil so tiefgreifende und weitreichende Folgen gehabt. In ihm konkretisierte das Gericht die Grundrechte auf Menschenwürde und Persönlichkeitsentfaltung für die damals neuen Bedingungen der automatisierten Datenverarbeitung. Es erkannte ein neues ungeschriebenes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung dieser beiden Grundrechte an. Neue Risiken bedurften eines neuen Schutzes durch das Grundgesetz. Neue Risiken seien entstanden, weil personenbezogene Daten „technisch gesehen unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschelle abrufbar“ sind, so die Verfassungsrichter. „Sie können darüber hinaus … zu einem teilweise oder weitgehend vollständigen Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden, ohne dass der Betroffene dessen Richtigkeit und Verwendung zureichend kontrollieren kann. Damit haben sich … die Möglichkeiten einer Einsicht- und Einflussnahme erweitert, welche auf das Verhalten des Einzelnen schon durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme einzuwirken vermögen.“ Dem stellte das Bundesverfassungsgericht das Recht jedes Einzelnen entgegen, „grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“. Dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist seitdem die verfassungsrechtliche Grundlage des Datenschutzrechts und der wichtigste Maßstab, um Entwicklungsschritte der Digitalisierung der Gesellschaft verfassungsrechtlich zu bewerten. Anlässlich dieses besonderen Jubiläums soll die Veranstaltung das Urteil mit Blick auf seine Entstehungsbedingungen, seine Bedeutung und seine Wirkungsgeschichte erläutern, vor allem aber kontrovers darüber diskutieren, was informationelle Selbstbestimmung heute bedeuten kann – in einer Welt, in der sich Daten zu einer entscheidenden wirtschaftlichen Ressource, zu einem Mittel für Forschung und Entwicklung, zu einer zentralen Grundlage von Machtausübung und nicht zuletzt zum einem Mittel der individuellen und kollektiven Verhaltenssteuerung entwickelt haben. Der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) und Sprecher der Plattform Privatheit Prof. Dr. Alexander Roßnagel diskutiert mit Frau Dr. h.c. Marit Hansen, Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments, Rechtspolitischer Sprecher sowie Digitalisierungsexperte der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP). Moderation: Marion Kuchenny, Hessischer Rundfunk (HR). Teilnahme: Die Veranstaltung ist Teil des Rahmenprogramms der Ausstellung „STREIT. Eine Annäherung“. Bei freiem Eintritt findet das Streit-Gespräch im Museum für Kommunikation Frankfurt, Schaumainkai 53, 60596 Frankfurt statt. Um Anmeldung wird gebeten unter veranstaltung@datenschutz.hessen.de. Wer nicht vor Ort teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, das Streit-Gespräch im Livestream zu verfolgen (https://www.mfk-frankfurt.de/termine-liste/40-jahre-volkszaehlungsurteil/).
Im Interview mit Klartext, dem politischen Magazin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), beleuchtet die Medienethikerin PD Dr. Jessica Heesen Fragen über die Behandlung von Gesundheitsdaten vor dem Hintergrund der Pläne der EU-Kommission für einen europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Link zum Interview
Im Gespräch mit dem eco-Verband erläutert der Politikwissenschaftler Andreas Baur, wie politische Konzepte in Infrastrukturen eingebettet werden und warum Initiativen wie Gaia-X eine neue Form internationaler Technopolitik repräsentieren. Er zeigt auf, dass Technik politisch ist und Handeln ermöglicht, verhindert – oder auch beeinflusst. Cloud-Infrastrukturen haben dabei eine besondere Bedeutung: Sie sind nicht nur Grundlage vieler weiterer Technologien, sondern auch zum geostrategischen Asset geworden. Anhand der Initiative Gaia-X untersucht Baur den – einzigartigen – Governance-Prozess dieser „Cloud der Clouds“ und verweist sowohl auf die Notwendigkeit einer Technikfolgenabschätzung wie auch auf die Einbindung der Zivilgesellschaft in diesen Governance-Prozess. Andreas Baur ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Internationalen Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen und Doktorand am Amsterdam Institute for Social Science Research (AISSR) der Universität Amsterdam. In seiner Doktorarbeit forscht er zu den Politiken der Cloud. Im Forum Privatheit forscht er vor allem zum Verhältnis von grundlegenden IT-Infrastrukturen und Privatheitsschutz. Link zum Interview auf Deutsch Link zum Interview auf Englisch (erschienen im dotmagazine)
Forum Privatheit-Mitglied PD Dr. Carsten Ochs veröffentlicht seine Habilitationsschrift "Soziologie der Privatheit - Informationelle Teilhabebeschränkung vom Reputation Management bis zum Recht auf Unberechenbarkeit". Zusammenfassung: Trotz aller genealogischen Unschärfe und normativen Uneinigkeit hinsichtlich ihrer politischen Bewertung gilt die Praxis des Unterscheidens zwischen Privatem und Öffentlichem nicht nur als zentrales Strukturprinzip der Moderne, sondern ebenso als gegenwärtig soziodigital gefährdeter Strukturierungsmodus. Informationelle Privatheit, so scheint es, löst sich auf unter dem Ansturm von digital-vernetzter Selbst-Konstitution, allgegenwärtiger Datafizierung und den probabilistischen Vorhersageverfahren des maschinellen Lernens. Aber worum geht es überhaupt bei der informationellen Privatheit? Wie lässt sie sich theoretisch fassen, wie sich ihre europäisch-amerikanische Gesellschaftsgeschichte rekonstruieren – und was geschieht mit ihr unter den datafizierten Vergesellschaftungsbedingungen der Gegenwart? Die Soziologie hat auf diese Fragen bislang nur Teilantworten gefunden, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sie die Strukturierung von Gesellschaften mithilfe der Unterscheidung privat/öffentlich seit Habermas’ Strukturwandel vordringlich ›von der öffentlichen Seite her‹ untersucht, die Privatheit hingegen allzu oft der normativ orientierten Sozialphilosophie und den Rechtswissenschaften überlassen hat. Die vorliegende Monographie schließt die verbliebene Lücke der soziologischen Theoriebildung und Forschung, indem sie zunächst eine Sozial- und Gesellschaftstheorie der Privatheit ausarbeitet, diese daraufhin in eine genealogische Rekonstruktion der Gesellschaftsgeschichte informationeller Privatheit ab dem 18. Jahrhundert überführt und schließlich in eine empirisch gesättigte Zeitdiagnose der Privatheit in der digitalen Gegenwartsgesellschaft einmündet. Link zum Verlag: https://www.velbrueck.de/Programm/Theorie-der-Gesellschaft/Soziologie-der-Privatheit.html Einblick ins Buch, Open Access: https://doi.org/10.5771/9783748914877
Forum Privatheit-Mitglied Andreas Baur veröffentlicht ein neues Paper in der Zeitschrift 'Geopolitics'. Zusammenfassung: Recently, several private and political cloud initiatives emerged in Europe. This paper demonstrates how the sociotechnical imaginaries of three European cloud projects reveal a performative coupling of innovation and political ideas of control, territoriality and sovereignty. I ascertain three elements of the concept of sociotechnical imaginaries (innovation, boundary making and material properties) guiding the empirical analysis. Taking technology in the making and its role in (geo)politics seriously, this paper shows how imaginaries shape and interact with current geostrategic and political developments in Europe. The analysis of Microsoft’s cloud, Bundescloud and GAIA-X reveals that rising privacy and data security issues have been integrated into cloud imaginaries that traditionally highlight progress and innovation. More specifically, state actors and cloud providers link and sometimes merge allegedly opposing technological aspects of innovation and politicised ideas of control such as digital sovereignty. This shift constitutes a move towards erecting political borders and localising IT within a global infrastructure. Einblick ins Paper, Open Access: https://doi.org/10.1080/14650045.2022.2151902