Habilitationsschrift "Deus ex machina? Grundrechte und Digitalisierung" von PD Dr. Christian Geminn

05.09.2023

Deus ex machina
Deus ex machina

Christian Geminn arbeitete von 2014 bis 2016 im Explorationsprojekt "Untersuchung zur Kartografie und Analyse der Privacy-Arena" (privacy-arena.net) und ist seither auch mit dem Forum Privatheit eng verbunden.

Die Digitalisierung fordert Gesellschaft und Recht auf unterschiedlichsten Ebenen heraus. Mitunter wirken die entstehenden Probleme sogar unüberwindbar. In hoffnungslosen Situationen erscheint in der antiken Tragödie nicht selten der Deus ex machina, die mittels Bühnenmaschinerie einschwebende Gottheit, und wendet die Situation zum Guten. Ähnlich werden in der Digitalisierungsdebatte mitunter jeweils die Technik oder die Grundrechte beschworen. Zum einen soll die digitale Technik selbst das Potenzial in sich tragen, gesellschaftliche Probleme zu lösen und Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit zu geben. Zum anderen wird der Deus in den Grundrechten gesehen, die als Forderung der Digitalisierung entgegengestellt werden.

Untersucht werden die Implikationen der Digitalisierung für ausgewählte Grundrechte und ihre Konkretisierungen im einfachen Recht – insbesondere im Datenschutzrecht als zentraler Regelungsmaterie der Digitalisierung – sowie umgekehrt die Beeinflussbarkeit der Digitalisierung durch die Grundrechte und die ihnen entsprechende Rechtsordnung. Das Verfassungsrecht hat den Anspruch das Verhalten und Zusammenleben von Menschen zu ordnen und zu gestalten und seinen zukünftigen Entwicklungen Ziele vorzugeben. Die wichtigsten Ziele sind die in den Grundrechten verbürgten Versprechen freier Entfaltung, gleicher Behandlung und demokratischer Teilhabe. Diese müssen auch unter den Bedingungen der Digitalisierung erfüllt werden.