CPDP 2022: Vorschlag einer pragmatischen Überwachungsgesamtrechnung

13.02.2022

CPDP 2022
CPDP 2022

Die internationale Brüsseler Konferenz "Computers, Privacy & Data Protection" (CPDP) stand dieses Jahr vom 23. bis 25. Mai unter dem Motto "Data Protection und Privacy in Transitional Times". Vorgestellt wurde im Rahmen des Panels "Limiting state surveillance by means of constitutional law: potentials and limitations" ein Policy Paper des Forschungsverbunds "Forum Privatheit". Diskutiert wurde, inwieweit staatliche Überwachung durch eine Überwachungsgesamtrechnung eingehegt werden könne. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von 2010, aus dem der Datenschutzjurist Alexander Roßnagel eine Verpflichtung des Staates ableitete, die Gesamtbelastung der Freiheitsrechte auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen.

Nach dieser Auslegung gibt es ein Höchstmaß an staatlicher Überwachung, das nicht überschritten werden darf. Im Falle einer Überschreitung des Schwellenwertes hat der Gesetzgeber geeignete Maßnahmen zu ergreifen, indem er beispielsweise eine Überwachungsmaßnahme gegen eine andere austauscht, anstatt eine zusätzliche einzuführen. Auf dem Panel und auch während der anschließenden Diskussion mit den Zuhörenden wurden Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Berechnung sowie ihre Umsetzung erörtert. Panelisten waren Christian Geminn, Uni Kassel, der das Paper des "Forum Privatheit" vorstellte, Jane Kilpatrick, Statewatch (UK), Michael Kilching, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht sowie Ulf Buermeyer, Gesellschaft für Freiheitsrechte.




Zusammenfassung und Video:

pdfIntroduction of a Surveillance Calculus in Germany(April 2022)

Videohttps://www.youtube.com/watch?v=fZ9KFYLLONY