Ein neues Policy Paper des Forum Privatheit, das vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI koordiniert wird, befasst sich mit dem Thema "Fake News". Das White Paper konzentriert sich dabei auf die wesentlichen Fragen der Enstehung und Verbreitung von Fake News sowie auf die mögliche rechtliche Beurteilung.
Pressemitteilung: "Fake News" – Ohne Kenntnis in aller Munde? - Forum Privatheit veröffentlicht neues Policy Paper
13. Juni 2017Fake News – Ohne Kenntnis in aller Munde?
Forum Privatheit veröffentlicht Policy Paper über „Fake News“
Alle reden über „Fake News“. Ob zur allgemeinen Stimmungsmache, zur Stigmatisierung Einzelner oder als gezieltes Mittel im Wahlkampf: Falsche Informationen, insbesondere solche, die in Social Media Verbreitung finden, beschäftigen derzeit stark die gesellschaftliche und politische Diskussion. Aber was sind eigentlich „Fake News“? Wer erstellt und verbreitet sie? Wie sind sie rechtlich zu beurteilen? Und wie soll die Gesellschaft mit ihnen umgehen?
Diese Fragen beantwortet der Forschungsverbund „Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt“ in seinem neuen Policy Paper "Fake News".
Ziel der Kurzdarstellung ist es, die wichtigsten Informationen über „Fake News“ für die Öffentlichkeit zusammenzustellen, „um ‚Fake News‘ über ‚Fake News‘ zu begegnen“, so Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des Forums Privatheit. Der Rechtswissenschaftler erläutert, was er damit meint: „Erst zutreffende und relevante Kenntnisse über ‚Fake News‘ bieten die Grundlage, die Destabilisierung der öffentlichen Diskussion durch falsche Nachrichten wirksam zu bekämpfen.“
Unter „Fake News“ sind unzutreffende Meldungen zu verstehen, die in Täuschungsabsicht und mit dem Ziel, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, über das Internet und insbesondere Social Media verbreitet werden. In bestimmten Situationen können sie das Vertrauen in bestimmte Institutionen oder Personen untergraben, Verwirrung stiften, Gruppen und Einzelne einschüchtern und destabilisierend auf die Gesellschaft wirken. Für die meisten Mediennutzer sind „Fake News“ nicht immer und sofort zu erkennen. „Zudem ist eine spätere Korrektur der Information oft nicht erfolgreich. Die falsche Information bleibt im Gedächtnis bestehen und ist nachhaltig besser abrufbar als die korrigierte“, erklärt die Sozialpsychologin Prof. Dr. Nicole Krämer, Mitglied des Forums Privatheit.
Letztlich kann jeder „Fake News“ erzeugen, der auf die öffentliche Diskussion über Themen (z.B. Klimawandel), Gruppen (z.B. Flüchtlinge, Sozialarbeiter) oder Einzelpersonen (Politiker) Einfluss nehmen will. Die Verbreitung erfolgt überwiegend über Social Media und wird oft durch „Social Bots“ – Computerprogramme, die in Social Networks menschliche Nutzer imitieren – erheblich verstärkt und beschleunigt. Zusammen mit dem Hintergrundwissen von Big Data-Analysen können Social Bots „Fake News“ dafür nutzen, einzelne Empfänger individualisiert davon zu überzeugen, einen bestimmten Kandidaten zu wählen, einem bestimmten Unternehmen zu misstrauen oder Aktien zu verkaufen. Die Medienethikerin PD Dr. Jessica Heesen vom Forum Privatheit weist darauf hin, dass es „kontrollierende und korrigierende Institutionen wie Redaktionen in Social Media nicht gibt“.
Grundrecht der Meinungsfreiheit versus Zensur
Rechtlich sind die Möglichkeiten, gegen „Fake News“ vorzugehen, beschränkt. Betreffen sie allgemeine Themen, fallen auch falsche Behauptungen unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Rechtlich können Betroffene gegen Falschmeldungen nur dann vorgehen, wenn sie z.B. als üble Nachrede, Kreditgefährdung oder Volksverhetzung anzusehen sind. Die Betreiber von Social Media müssen ihre Plattformen nicht aktiv kontrollieren, sondern erst auf eine Beschwerde hin „Fake News“ entfernen. Da sie dies nicht in ausreichendem Maße tun, geht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz grundsätzlich in die richtige Richtung, da es die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Betreibern verschärft. Zu kritisieren ist jedoch, dass es die Entscheidung über rechtswidrige Inhalte praktisch auf die Anbieter verlagert.
„Das Ziel jeder Bekämpfung von ‚Fake News‘ muss es sein, einen fairen, freien und rationalen Austausch und Wettbewerb von Meinungen zu ermöglichen und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu unterbinden. Dabei ist aber sicherzustellen, dass die Bekämpfung von ‚Fake News‘ nicht ihrerseits Grundrechte einschränkt und die Freiheit der Meinungsäußerung behindert“, so der Soziologe Prof. Dr. Jörn Lamla, Mitglied des Forums Privatheit. „Auf gesetzliche Maßnahmen sollte dann verzichtet werden, wenn zusätzliche Maßnahmen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zu einer Stärkung der Medienkompetenz und zur Förderung einer reflexions- und lernfähigen öffentlichen Kommunikation führen“. Neben entsprechenden Kompetenzerweiterungen und dialogischen Verfahren ist auch eine technische Unterstützung notwendig, um „Fake News“ und „Social Bots“ leichter zu erkennen. Auch können durch technische Rahmengestaltung und Plattformarchitekturen die Bedingungen für eine intelligente gesellschaftliche und politische Meinungsbildung noch deutlich verbessert werden.
Das Policy Paper „Fake News“ bietet grundlegende Informationen über das Thema Falschmeldungen in Social Media und diskutiert verschiedene Maßnahmen, mit ihm in einer freien Gesellschaft umzugehen.
Veranstaltungshinweis:
Zum Thema „Fake News“ veranstaltet das Forum Privatheit am 22. Juni 2017 von 17 Uhr bis 22 Uhr im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, ein Symposium „Von Profiling bis Fake News" sowie am 23. Juni 2017 von 13 Uhr bis 16 Uhr einen Praxisworkshop „Fake News“ im Fraunhofer Forum, Anna-Louisa-Karsch-Straße 2, 10178 Berlin.
Im vom BMBF geförderten Forum Privatheit setzen sich Expertinnen und Experten aus sieben wissenschaftlichen Institutionen interdisziplinär mit Fragestellungen zum Schutz der Privatheit auseinander. Das Projekt wird vom Fraunhofer ISI koordiniert, Partner sind das Fraunhofer SIT, die Universität Duisburg-Essen, das Wissenschaftliche Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) der Universität Kassel, die Eberhard Karls Universität Tübingen, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie die Ludwig- Maximilians-Universität München. Die Forschungsergebnisse des Forums Privatheit fließen dabei nicht nur in den wissenschaftlichen Diskurs ein, sondern sollen Bürgerinnen und Bürger über Fragen des Privatheitsschutzes informieren.
Policy Paper "Fake News"
Sprecher Forum Privatheit:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Forschungszentrum für interdisziplinäre Technik-Gestaltung (ITeG)
Tel.: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de
Projektkoordination Forum Privatheit:
Dr. Michael Friedewald
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Competence Center Neue Technologien
Tel.: 0721 6809-146
E-Mail: Michael.Friedewald@isi.fraunhofer.de
Presse und Kommunikation Forum Privatheit:
Barbara Ferrarese, M.A.
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
Tel.: 0721 6809-678
E-Mail: presse@forum-privatheit.de
Twitter: @ForumPrivatheit